BVTG-RICHTLINIEN

HILFESTELLUNG ZUR BEURTEILUNG VON TREPPEN UND GELÄNDERN

“Wie schief darf ein Pfosten sein?” – Haben Sie solche oder andere Fragen schon mal mit Ihren Kunden diskutieren oder später vor Gericht die Angelegenheit klären lassen müssen?

Für den BVTG hat sich gezeigt, dass gerade bei der Beurteilung von Schäden an ausgeführten Treppen und Geländern nur wenige brauchbare Angaben zur Verfügung stehen. Daher haben wir Richtlinien verfasst: Sie ist eine Empfehlung zur Beurteilung von besonderen Merkmalen an Treppen. Die zunächst erstellten drei Teile der BVTG Richtlinien umfassen die allgemeinen Anforderungen sowie die materialspezifischen Anforderungen für Holz und Holzwerkstoffe, Metall und Stein. Als Herzstück dienen detaillierte Zeichnungen und Fotos von Objekten.

Erstmals vorgestellt im Rahmen der Deutschen Treppenbautage am 13. und 14. März 2015 in Neuss werden die BVTG-Richtlininen ständig weiter entwickelt und ergänzt. In der ersten Auflage umfasst unser Werk 72 Seiten. Aktuelle Informationen zu unseren Richtlinien finden Sie auf diesen Seiten, bei unseren Veranstaltungen und natürlich in unserem Newsletter.

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Wir freuen uns auf Ihre Idee zur Weiterentwicklung der BVTG-Richtlinien unter info@bvtg.de