BVTG-Sachverständigenservice

Mitglieder können im Rahmen der Verbandsgeschäftsordnung jederzeit den im Aufbau befindlichen ,,Sachverständigenservice des BVTG" in Anspruch nehmen. Dieser Service bietet den Mitgliedern bei Problemfällen mit Behörden, Gerichten und unberechtigten Reklamationen Auskunft, Hilfestellung und Vermittlung vom BVTG anerkannter spezialisierter Treppenbau-Sachverständiger.

In vielen Regionalgebieten der Bundesrepublik fehlen auf "Treppenbau spezialisierte" vereidigte Sachverständige; die von Gerichten vielfach ausgewählten ,,allgemeinen Bausachverständigen" (Architekten, Bauingenieure, allgemeine Handwerksmeister- häufig bereits im beruflichen Altersstand -) sind nach allgemeiner Erfahrung fachlich nicht mehr in der Lage, die technischen, baurechtlichen und wirtschaftlichen Probleme der heutigen modernen Treppentechnik aus eigener Fachkenntnis zu beurteilen. Ihre ,"Gutachen" benachteiligen meistens aus Unkenntnis die ausführenden Handwerksbetriebe zugunsten der Bauherren.

Anerkannte BVTG-Sachverständige müssen den fachlichen Richtlinien des BVTG entsprechen. Sie müssen über eigene, langjährige Treppenbaupraxis in Konstruktion, Herstellung und Montage verfügen und jeweils Spezialkenntnisse in einem bestimmten Werkstoffbereich besitzen wie

Sie müssen bereit sein an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie an dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch und dem weiteren BVTG-Archivausbau laufend teilzunehmen.

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BVTG e.V.
Geschäftsstelle Bocholt
Herr Dipl.-Ing. Horst Lorei
Postfach 17 37
46367 Bocholt
Telefon: 0 28 71 / 60 42
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